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	<title>Comments on: Gründung einer Unternehmergesellschaft &#8211; ein Selbstversuch (Teil II)</title>
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		<title>By: Ronald Mayer</title>
		<link>http://hobbynomics.de/126/gruendung-unternehmergesellschaft-selbstversuch-2/comment-page-1/#comment-16</link>
		<dc:creator>Ronald Mayer</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Apr 2009 08:18:49 +0000</pubDate>
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		<description>Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass bei Einführung ein enormes Interesse an der Gründung einer Unternehmergesellschaft bestand. Mehr als ein dutzend konkrete Gründungsersuchen hatten wir vor dem 1. November 2008. Das hat sich aber später deutlich geändert:

Aus den UGs sind meistens &quot;echte&quot; GmbHs geworden, da numehr auch Ein-Personen GmbHs mit 12.500 Euro gegründet werden dürfen. Die Verwendung des Musterprotokolls findet kaum statt, zumal sie überhaupt nicht praxistauglich sind. 
Stattdessen wird vielmehr eine Gründung mit klar ausformulierten Satzungsregeln gewünscht. 

Zumindest in NRW kann ich sagen, dass die Eintragung sehr schnell gehen kann. Hier gibt es viele Möglichkeiten, &quot;Hemmschuhe&quot; im Eintragungsverfahren im Keim zu verhindern.

Als Beispiel kann hier die IHK Stellungnahme genannt werden. Die Stellungnahme muss der Notar nicht anfordern. Allerdings macht dies in der Praxis das Gericht, wenn Sie nicht vorliegt. Daher sollte auf jeden Fall die IHK Stellungnahme von dem Notar mit an das Gericht gesendet werden. Eine Neueintragung einer Gesellschaft kann von der Idee des Gründers bis zur Einrtagungsnachricht des Handelsregisters innerhalb weniger Tage erfolgen.  Hier gibt es aber wesentlich mehr Hemmschuhe, die eine Eintragung verzögern kann, die widerum aber relativ einfach überwunden werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Ronald Mayer</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass bei Einführung ein enormes Interesse an der Gründung einer Unternehmergesellschaft bestand. Mehr als ein dutzend konkrete Gründungsersuchen hatten wir vor dem 1. November 2008. Das hat sich aber später deutlich geändert:</p>
<p>Aus den UGs sind meistens &#8220;echte&#8221; GmbHs geworden, da numehr auch Ein-Personen GmbHs mit 12.500 Euro gegründet werden dürfen. Die Verwendung des Musterprotokolls findet kaum statt, zumal sie überhaupt nicht praxistauglich sind.<br />
Stattdessen wird vielmehr eine Gründung mit klar ausformulierten Satzungsregeln gewünscht. </p>
<p>Zumindest in NRW kann ich sagen, dass die Eintragung sehr schnell gehen kann. Hier gibt es viele Möglichkeiten, &#8221;Hemmschuhe&#8221; im Eintragungsverfahren im Keim zu verhindern.</p>
<p>Als Beispiel kann hier die IHK Stellungnahme genannt werden. Die Stellungnahme muss der Notar nicht anfordern. Allerdings macht dies in der Praxis das Gericht, wenn Sie nicht vorliegt. Daher sollte auf jeden Fall die IHK Stellungnahme von dem Notar mit an das Gericht gesendet werden. Eine Neueintragung einer Gesellschaft kann von der Idee des Gründers bis zur Einrtagungsnachricht des Handelsregisters innerhalb weniger Tage erfolgen.  Hier gibt es aber wesentlich mehr Hemmschuhe, die eine Eintragung verzögern kann, die widerum aber relativ einfach überwunden werden können.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
Ronald Mayer</p>
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