Gründung einer Unternehmergesellschaft – ein Selbstversuch (Teil II)

[... Gründung einer Unternehmergesellschaft - ein Selbstversuch (Teil I) ]

14 Tage nach Beginn unseres Selbstversuches fand der Notartermin statt. Dazwischen lagen einige ermüdende E-Mail Wechsel wegen des Unternehmensgegenstandes.

Vorgeschichte: Unser Notar hat die Erfahrung gemacht, dass das Registergericht bei Eintragung der Unternehmergesellschaft sich zum Teil an die IHK wendet, um die Rechtmäßigkeit des Unternehmensgegenstandes zu prüfen. Wenn die IHK dann unzufrieden ist, gibt es recht unangenehmen Mehraufwand bei der Eintragungsprozedur. Deshalb lässt unser Notar das schon vorher bei der IHK abprüfen.

Nach über einem Jahrzehnt Beratung hätte ich wissen sollen, wo die IHK zusammenzuckt. Wenn das Wort Beratung im Unternehmensgegenstand auftaucht, wird vorsichts halber gleich mal Rechtsberatung angenommen und das dürfen in den allermeisten Fällen nur Rechtsanwälte. Nun beraten wir aber auch, deshalb war ich nicht bereit, das zu streichen. Das gab dann einiges an hin und her, bis die passende Formulierung gefunden war. Ein unbedarfter Gründer wäre hier sicher überfordert. Tipp: Wenn Sie auch beraten, lassen Sie sich das nicht ausreden. Grenzen Sie ggf. im Unternehmensgegenstand die Beratung auf technische und kaufmännische Aspekte ein.

Der Notartermin war kurz und schmerzlos und wie immer langweilig. Der Notar muss ja alles vorlesen, was man ohnehin schon einige Male durchgelesen hat. Jetzt muss Andreas noch in Hamburg zum Notar und dann warten wir auf die Rechnung und Bestätigung der Eintragung vom Registergericht.

… Fortsetzung folgt.

Die neue Unternehmergesellschaft: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und vereinfachte Gründung nach neuem Recht. Mit Formularteil

Das neue GmbH-Recht 2009

  1. Twitterst du auch? Von der Leidenschaft zum Unternehmergeist (Teil 4)
  2. der angehende Hobbynomic

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bisher ein Kommentar zu “Gründung einer Unternehmergesellschaft – ein Selbstversuch (Teil II)”

  1. Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass bei Einführung ein enormes Interesse an der Gründung einer Unternehmergesellschaft bestand. Mehr als ein dutzend konkrete Gründungsersuchen hatten wir vor dem 1. November 2008. Das hat sich aber später deutlich geändert:

    Aus den UGs sind meistens “echte” GmbHs geworden, da numehr auch Ein-Personen GmbHs mit 12.500 Euro gegründet werden dürfen. Die Verwendung des Musterprotokolls findet kaum statt, zumal sie überhaupt nicht praxistauglich sind.
    Stattdessen wird vielmehr eine Gründung mit klar ausformulierten Satzungsregeln gewünscht.

    Zumindest in NRW kann ich sagen, dass die Eintragung sehr schnell gehen kann. Hier gibt es viele Möglichkeiten, ”Hemmschuhe” im Eintragungsverfahren im Keim zu verhindern.

    Als Beispiel kann hier die IHK Stellungnahme genannt werden. Die Stellungnahme muss der Notar nicht anfordern. Allerdings macht dies in der Praxis das Gericht, wenn Sie nicht vorliegt. Daher sollte auf jeden Fall die IHK Stellungnahme von dem Notar mit an das Gericht gesendet werden. Eine Neueintragung einer Gesellschaft kann von der Idee des Gründers bis zur Einrtagungsnachricht des Handelsregisters innerhalb weniger Tage erfolgen.  Hier gibt es aber wesentlich mehr Hemmschuhe, die eine Eintragung verzögern kann, die widerum aber relativ einfach überwunden werden können.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ronald Mayer

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