“Ein Kernanliegen der GmbH-Novelle ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen.”
Zitat BMJ – Bundesjustizministerium
Nun, das wollen wir von Hobbynomics überprüfen. Für eigene geschäftliche Aktivitäten haben wir uns vorgenommen, die seit dem 01.11.2008 mögliche Unternehmergesellschaft als Rechtsform zu wählen und über diese Gründung zu berichten.
Randnotiz: Ziel der Novelle des GmbH Gesetzes war es, Existenzgründern eine alternative, leicht zu gründende Gesellschaftsform mit beschränkter Haftung zu bieten, zu der es nur wenig Stammkapital braucht. Wer das Gesetzgebungsverfahren verfolgt hat, muss schon an dieser Stelle zweifeln, ob dieses Ziel erreicht wurde. Ursprünglich vorgesehen war eine unbürokratische, schnelle Gründungsvariante ohne Beratungsbedarf. Ein Teil davon wurde wegverhandelt. Die Gründung braucht nun eine notarielle Beglaubigung.
Zurück zur Realität. Start des Vorhabens: Dienstag 17. März 2009. Unternehmenssitz soll Berlin sein. Ein Gesellschafter lebt in Berlin, einer in Hamburg. Wir wollen prüfen, ob es wirklich leicht und kostengünstig geht, deshalb wählen wir die Variante die mit “kostengünstig und einfach” propagiert wird – Gründung mit dem Musterprotokoll. Das Musterprotokoll ist ein standardisiertes Set an Vereinbarungen, welches Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste in einem Dokument zusammenfasst. Es gibt kostenpflichtige Seiten, die das zum Download anbieten. Diese kann man getrost meiden. Nach kurzem Suchen fand sich auf Musterprotokoll.de ein kostenfreies Angebot, das zudem noch einige grundlegende Informationen bereitstellt.
Lernen mussten wir, dass die teilweise verwendete Bezeichnung 1€-GmbH eine Ente ist. Eine Gründung mit 1€ Stammkapital führt unverzüglich in die Insolvenz – jedenfalls bei Gründung mit dem Musterprotokoll. Dieses enthält nämlich die Regelung, dass die neu gegründete Gesellschaft Gründungskosten bis maximal 300€ trägt (darüber hinaus werden die Kosten an die Gesellschafter weitergereicht).
Das ausfüllen des Musterprotokolls ging ganz gut. Also frohen Mutes die Suchmaschine nach Notaren in der Nähe befragt und dann passierte etwas Überraschendes. Die ersten sechs angerufenen Notare hoben die Hände: “keine Ahnung wie das geht”, “lohnt sich nicht”, “nicht mein Fachgebiet” … – in Berlin. Der siebente Notar erbarmte sich meiner: Die Dame am anderen Ende besprach mit mir die Einzelheiten: Der Hamburger darf in Hamburg zum Notar, Einzahlung des Stammkapitals wird nicht geprüft, ausgefülltes Musterprotokoll zum Notar. Überraschend an dieser Stelle: die Bezeichnung des Geschäftszweckes wird vom Notar an die Berliner IHK zur Überprüfung geschickt. Das soll der Verhinderung von Doppelarbeit dienen. Das Registergericht würde dies sonst tun und ggf. die Eintragung ablehnen. Dann muss man von vorn beginnen. Das liegt daran, dass der Geschäftszweck frei formuliert werden darf. Frei heisst aber noch lange nicht frei. Frei ist, was die IHK sagt. Ob dieses Prozedere schnell und einfach ist, weiss ich heute noch nicht. Ich habe aber eine leise Ahnung.
Das war der Stand am 17.03.09. Bis hierher sind gut 6-7 Stunden Recherche und Telefonate angefallen. Unsere Hausaufgaben sind gemacht. Wir warten jetzt auf IHK und Notar. Die Fortsetzung: Teil II


Die neue Unternehmergesellschaft: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und vereinfachte Gründung nach neuem Recht. Mit Formularteil
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das teuerste bei einer ug scheinen ja wirklich die beiträge zu der ihk zu sein. ich glaube es hämmert, für eine zwangsmitgliedschaft soviel zu verlangen.
[...] [... Gründung einer Unternehmergesellschaft - ein Selbstversuch (Teil I) ] [...]